Häufige Fragen

Häufige Fragen


Wir helfen Ihnen weiter:

1. Wann wurden asbestfreie Produkte (Eternit) eingeführt?
2. Ausmassvorschriften Gerüst
3. Fördergelder
4. Probleme mit Feuchtigkeit in Gebäuden
5. Was ist Kondenswassser?
6. Holzzerstörende Insekten
7. Holzzerstörende Pilze
8. Richtig Lüften
9. Blitzschutz
10. Aufwand Dachfensteraustausch

Ausmassvorschriften Gerüst


Es gelten folgende Grundregeln:


Als Länge gilt die äussere bzw. bei einspringenden Ecken die innere Abwicklung des Gerüstes

Unter Überbrückung wird das Gerüst vollflächig ausgemessen

Als Höhe gilt das Mass ab Abstellbasis bis 2,00 m über den obersten Gerüstlauf

Bei Treppenaufgängen und Leiternaufstiegen wird die effektive Länge schräg gemessen

Mindestmass:      Länge = min. 2,50 m

Höhe = min. 4,00 m


Zusätzliche Leistungen wie Spenglerläufe, Konsolgänge, Gerüstaufgänge, Verkleidungen etc. werdenseparat gemessen.


Diese Ausmass-Vorschriften SIA 118/222 sind auch für nicht NPK-Konforme Devis verbindlich.


Vorhalten / Miete / Ausmass (LE)


Die Vorhaltedauer/Miete beginnt mit der vereinbarten Fertigstellung des Gerüstes oder benutzbarer Teile (das Ersteintreffende ist ausschlaggebend) und endet mit dem vereinbarten Demontagetermin.

Bei der Abrechnung der Vorhaltedauer wird für den angebrochenen Monat pro Kalendertag 1/30 der Monatsmiete verrechnet.

Das Umstellen des Gerüstes und eine von der Bauleitung angeordnete Zwischenlagerung führen nicht zu einem Mietunterbruch.

Die minimale Vorhaltedauer LE beträgt 1 Monat.

Allfällige Mehrmiete wird separat verrechnet.


Es gelten die neuen Ausmassvorschriften SIA Norm 118/222 vom Februar 2012



Fördergelder 


Das Gebäudeprogramm unterstützt die verbesserte Wärmedämmung von Einzelbauteilen in bestehenden, beheizten Gebäuden, die vor dem Jahr 2000 erbaut wurden. Einzelbauteile sind Fenster, Wände, Böden und das Dach. Darüber hinaus leisten die Kantone individuelle Zusatzförderungen, zum Beispiel für Gesamtsanierungen und für den Einsatz von erneuerbaren Energien.


Probleme mit Fechtigkeit in Gebäuden


Vor den 1980er Jahren wurden Häuser weniger stark wärmegedämmt wie heute. Die Wohnräume waren somit keine gut wärmegedämmten, luftdichten Zellen. Luftundichtigkeiten im Dach, an Fenstern und Fugen sorgten für einen regelmässigen Luftaustausch. Feuchte Raumluft wurde in der Winterperiode abgeführt und trockene Aussenluft gelangte in die Wohnräume. Die Raumlufttemperatur lag trotz der Heizwärmeverluste durch den natürlichen Luftwechsel tendenziell eher höher als heute. Aufgrund der höheren Raumlufttemperatur und des stetigen Luftaustausch war die Kondenswasserbildung nicht so ausgeprägt wie in heutigen Wohnbauten mit einer luftdichten Gebäudehülle, wo einzig die Bewohner mit regelmässigen Lüften oder eine automatische Lüftungsanlage den Feuchtehaushalt der Raumluft regeln können.


Kondenswasser ist selbstgemacht


Die Raumluftfeuchtigkeit kommt vor allem durch die Bewohner selber (Raumklima). Ein Mensch produziert mit Duschen und Kochen ca. zwei bis drei Liter Wasserdampf. Das sind ca. 2000 g bis 3000 g Wasserdampf pro Tag. Bei einer Wohnung mit 70 m2 Grundfläche und einem Raumluftvolumen von 168 m3 darf, damit kein Kondenswasser entsteht, bei einer Raumlufttemperatur von 20 °C und 50 % rel. Feuchtigkeit 1562 g/m3 Wasserdampf in der Raumluft anfallen. Leben in der Wohnung drei Bewohner fällt zwischen 6000 g und 9000 g Wasserdampf an, somit 4 mal bis 6 mal mehr Wasserdampf als für eine Raumluft mit 20 °C und 50 % rel. Luftfeuchtigkeit zulässig wäre. Dieser Wasserdampf (Luftfeuchtigkeit) kann nur mit Lüften abgeführt werden.


Schäden durch Kondenswasser


Die möglichen Folgen von Kondenswasser:


Kondenswasser kann die Wärmedämmung durchfeuchten. Dadurch ist der Wärmedurchgangswiderstand der Gebäudehülle (Fassaden, Dach) reduziert. Durch die verschlechterte Wärmedämmung fällt vermehrt Kondenswasser an, sodass die Durchfeuchtung immer mehr zunimmt.

Als Folge der Kondenswasserbildung in der Konstruktion, insbesondere bei Holzbauwerken und Holzdachkonstruktionen beginnen die Holzbauteile zu schimmeln und zu faulen und die Gefahr, dass ein holzzerstörender Pilz zu wachsen beginnt, ist gross. Eine solche Schädigung des Holzes führt zu einer Verminderung der Tragfähigkeit.

Kondenswasserbildung an Rauminnenflächen führt zu einem rascheren Erneuerungsbedarf. Dies als Folge von Farb- und Putzschäden, Schimmel- und Pilzwachstum und einer damit einhergehenden Geruchsentwicklung.


Was ist Kondenswasser?


Luft enthält immer einen Anteil Wasser. Die Wassermenge, welche die Luft aufnehmen kann, ist begrenzt und hängt von der Lufttemperatur ab. Je wärmer die Luft ist, desto mehr Wasser kann sie speichern. Kalte Luft kann sehr wenig Wasser speichern.


Wenn die Luft bei einer bestimmten Temperatur die grösstmögliche Wassermenge enthält, ist sie gesättigt. Der Sättigungsgrad der Luft kann mit einem Hygrometer bestimmt werden.


Die relative Luftfeuchtigkeit zeigt den jeweiligen Sättigungsgrad der Luft abhängig von ihrer Temperatur an. Der Sättigungsgrad wird üblicherweise als Prozentwert angegeben. 100 % Luftfeuchte entspricht gesättigter Luft. Luft mit derselben Temperatur, die aber nur die Hälfte der möglichen Sättigung aufweist, hat eine relative Luftfeuchtigkeit von 50 %. Wenn die Luft erwärmt wird kann sie mehr Wasser aufnehmen, so dass bei gleicher Wassermenge die relative Feuchtigkeit sinkt. Wenn die Luft, wiederum mit der selben Wassermenge abgekühlt wird, kann sie weniger Wasser aufnehmen und die relative Luftfeuchtigkeit steigt. Wird die Luft weiter abgekühlt an z. B. kühleren Oberflächen, sodass der Sättigungsgrad erreicht wird (Taupunkt), kondensiert das überschüssige Wasser und Kondenswasser wird ausgeschieden.


Der Taupunkt ist der Punkt an dem sich die Raumlufttemperatur soweit abkühlt, dass Kondenswasser ausgeschieden wird. Den Taupunkt zu kennen ist wichtig, um entscheiden zu können, ob Kondenswasser anfällt und wann und wo dieses ausgeschieden wird.


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Wann wurden asbestfreie Produkte (Eternit) eingeführt? 


Seit dem 1. Mai 1990 sind alle Produkte für den Hochbau asbestfrei.


Mit der Einführung der astbestfreien Produkte wurde bei der Eternit (Schweiz) AG Niederurnen die Produktion der asbesthaltigen Produkte eingestellt.


Gemäss der bundesrätlichen Verordnung über umweltgefährdende Stoffe mussten die Produkte GEA-Unterdach, Fassadenschiefer, Kurzwellplatten Structa und Dachschiefer ab 1. März 1990 - die grossformatigen Platten und Wellplatten Pelicolor/Swisspearl, Ondapress und Ondacolor ab 1. Januar 1991 - astbestfrei abgegeben werden. Es bestand daher die Möglichkeit, dass zwischen dem Zeitpunkt der Umstellung bei der Eternit und dem Inkrafttreten der Verordnung im Handel noch asbesthaltige Produkte vorhanden waren.


Holzzerstörende Insekten


Viele unserer einheimischen holzzerstörenden Insekten greifen entweder feuchtes Holz an, oder die Zerstörung des Holzes durch das Insekt wird durch die Holzfeuchtigkeit erleichtert. Einige holzzerstörende Insekten bevorzugen Holz, das teilweise durch Pilze abgebaut wurde. Der Scheckige Pochkäfer (Xestobium rufovillosum) greift z. B. nur Laubhölzer an, besonders Eiche, die bereits von Pilzen befallen sind. Aus diesem Grund ist dieses Insekt oft auf den inneren Bereich grossdimensionierter Hölzer begrenzt, die während trockener Perioden nicht so schnell austrocknen. Ihr Auftreten in alten Häusern weist häufig auf Feuchtigkeitszutritt hin.


Rüsselkäfer


Holzzerstörende Rüsselkäfer (Euophryum- oder Pentarthrum-Arten) treten nur an bereits von Pilzen – in der Regel von kellerschwammbefallenem (Coniophora cerebella) Holz – auf. Die Rüsselkäfer gehören zu den wenigen Insektenarten, bei denen sowohl der erwachsene Käfer als auch die Larve Holz mit Pilzabbau frisst.


Der «Holzwurm»


Der in der Schweiz und weltweit in gemässigten Klimaten am weitesten verbreitete Holzschädling ist der Gewöhnliche Nagekäfer (Anobium punctatum). Wegen ihrer Fressaktivität werden die Larven auch Holzwurm genannt. Dieses Insekt ist nicht auf Pilzabbau des Holzes angewiesen. Es kann auch trockenes Holz befallen, wenn auch sein Entwicklungszyklus in feuchtem Holz sehr viel kürzer ist. In trockenem Holz dauert der Entwicklungszyklus vom Ei über die Larvenstadien (die durch ihre Frassgänge den gesamten Schaden im Holz hervorrufen und seine Festigkeit stark mindern) bis zum erwachsenen Käfer normalerweise etwa drei Jahre.


Die Larven verpuppen sich. Aus den Puppen schlüpfen dann die Käfer und verlassen das Holz durch die bekannten kreisrunden Fluglöcher. In ständig feuchtem Holz kann die Gesamtentwicklung dieses Insekts in einem Jahr beendet sein. Die Verkürzung der Entwicklungsdauer durch die hohe Feuchtigkeit auf ein Drittel bewirkt, dass die Vermehrungsrate in feuchtem Holz neunmal grösser als in trockenem ist. Daher kann ein gleich starker Anfangsbefall zu komplett unterschiedlichen Ergebnissen führen: im einen Fall einige unbedeutende Fluglöcher und im anderen ein starker Befall mit erheblicher Holzschädigung. Es wurde oft beobachtet, dass starker «Holzwurmbefall» (in der Regel handelt es sich um die Larven des Gewöhnlichen Nagekäfers) zurückgeht, nachdem eine Zentralheizung in ein Haus eingebaut wurde und das verbaute Holz zum erstem Mal austrocknet. Die Gefahr eines Befalls durch holzzerstörende Insekten ist also ein weiterer Grund, möglichst alle Feuchtigkeitsquellen im Haus auszuschalten.



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Holzzerstörende Pilze


Unter bestimmten Bedingungen können einige der Pilze, die normalerweise an gefälltem oder gelagertem Holz auftreten, auch Holz in Gebäuden befallen. Nach ungefähr einem Jahr bilden diese holzzerstörenden Pilze grosse Fruchtkörper, an denen man die jeweilige Art erkennen kann. Sie können ihre Zerstörungsfähigkeit nur in Holz entfalten, dessen Feuchtigkeit über 20 % liegt.


Der Feuchtigkeitsgehalt von verbautem Holz beträgt im Allgemeinen etwa 10 % in gut beheizten und belüfteten Räumen. Er kann aber bis zu 20 % in weniger idealen Räumen steigen, z. B. in einem Dachraum oder in Holzfussböden in nicht unterkellerten Räumen. Das heisst, dass die Grenze der gefährlichen Holzfeuchtigkeit in vielen Häusern sehr schnell erreicht werden kann.


Verschärfung der Situation durch Feuchtigkeit


Die Zufuhr auch nur geringer Mengen zusätzlicher Feuchtigkeit kann ausreichen, um einen Pilzbefall auszulösen. Dies kann durch alltägliche und an sich völlig unbedeutende Ereignisse geschehen wie durch Eindringen von Feuchtigkeit durch ein nicht ganz dichtes Dach, durch aufsteigende Feuchtigkeit oder – im Sommerhalbjahr – durch schwitzende Wasserleitungen.


Ausser dem Hausschwamm stellen alle holzzerstörenden Pilze ihr Wachstum ein, sobald die Feuchtigkeitsquelle beseitigt ist. Der Echte Hausschwamm (Serpula lacrymans) wird durch die fehlende Feuchtigkeit nicht so schnell in seiner Entwicklung behindert, da er sich oftmals unbemerkt schon weit in einem Gebäude ausgebreitet hat und mit Hilfe seines strangartigen Myzels Feuchtigkeit von einer entfernten Quelle transportieren kann.


Echter Hausschwamm (Serpula lacrymans)


Der bekannteste und zugleich auch der gefährlichste holzzerstörende Pilz ist der echte Hausschwamm. Dieser Pilz zerstört bevorzugt feuchtes Holz, befällt aber auch trockenes Holz und sogar Mauerwerk.



Sein Myzel kann über weite Strecken die unterschiedlichsten Substrate wie Bruchsteinmauerwerke, porösen Stampfbeton, Putzschichten, usw. durchwachsen. Seine Gefährlichkeit beruht darauf, dass er die lebensnotwendige Feuchtigkeit über sein Myzel über grössere Distanzen, bis es Holz erreicht, transportieren kann. Befallenes Holz wird rotbraun, erhält eine würfelige Konsistenz und zerfällt dann zu Pulver.

Richtig Lüften


Die heutige Bauweise setzt den natürlichen Luftwechsel mit Rücksicht auf die energetischen Anforderungen stark herab, so dass dem Lüften eine wesentliche Bedeutung zukommt. Diese Erkenntnis setzt eine minimale Lüftungsrate von 0,5-1 Mal den Inhalt des Raumes pro Stunde und Person voraus, um ein angemessenes Wohnraumklima zu erreichen. Die Luftqualität in Innenräumen wird hauptsächlich durch das Verhalten und die Gewohnheiten der Bewohner und durch die Baumaterialien und Einrichtungsgegenstände bestimmt.


Lufttrockenheit ist vorwiegend ein Problem der Wintermonate. Regelmässiges Lüften zur Erneuerung der Raumluft ist absolut notwendig, erhöht die Raumluftfeuchtigkeit aber nicht, im Gegenteil, wird die kalte Frischluft mit geringem Wassergehalt erwärmt, so sinkt die relative Luftfeuchtigkeit rasch ab.


Relative Luftfeuchtigkeit


Im Allgemeinen wird bei 20 °C Raumtemperatur eine relative Feuchtigkeit von 44-55 % als angenehm empfunden. Die Wasseraufnahmefähigkeit (Luftfeuchtigkeit) der Luft ist temperaturabhängig. Im Innenraum ist der Mensch die Hauptquelle für diese Luftfeuchtigkeit, denn er gibt über die Atemwege und die Schweissverdunstung ca. 50–70 g/h Wasser an die Luft ab.


Bei mangelnder Lüftung steigt die Raumluftfeuchtigkeit rasch an. An kalten Zonen (Wärmebrücken, Fenster und Wände) entsteht bei der Abkühlung Kondenswasser. Da z. B. die Schlafzimmer allgemein weniger stark beheizt werden (empfohlen 16 °C), besteht in diesen Räumen ein erhöhtes Risiko für Kondenswasserbildung und begünstigt als Folge davon das Wachstum von Schimmelpilzen und anderen Mikroorganismen. Eine gewisse leichte Kondenswasserbildung während extremer Kälteperioden, z. B. an Fensterscheiben, kann durchaus als normal betrachtet werden.


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Blitzschutz


Blitzschutzsysteme sind im Kanton Bern nur für grosse und öffentliche Gebäude obligatorisch. Private Haushalte vertrauen noch zu oft auf hohe Gebäude in der Nachbarschaft oder auf grosse Bäume. Doch der Blitz sucht sich den geringsten Widerstand, dadurch kann er je nach Windrichtung auch in ein Haus einschlagen,auch wenn daneben ein noch höheres Objekt steht. Blitzschutzsysteme verhindern Einschläge zwar nicht, aber sie bewahren Gebäude, Bewohner und Tiere vor grossem Schaden, indem sie die hohe Blitzenergie kontrolliert zu einer sicheren Erdung ableiten.


Eine Blitzschutzanlage besteht aus dem Fangnetz, Ableitungen und der Erdung (Faradayscher Käfig) und leitet den Blitzstrom sicher in die Erde ab, so dass kein Schaden am Gebäude oder elektrischen Anlagen entsteht.

Wirksamer Blitzschutz macht für jeden Hausbesitzer Sinn. Die Gebäudeversicherung (GVB) bezahlt Kostenbeiträge von bis zu 2500 Franken an freiwillig installierte, neue Blitzschutzsysteme für Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser mit bis zu 12 Parteien, Bauernhöfe und Gewerbebauten (ganze Überbauungen und institutionelle Anlageobjekte ausgeschlossen). Die Höhe des Beitrages richtet sich nach der GVB-Versicherungssumme.



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Aufwand Dachfensteraustausch


Die Befürchtung, dass ein Einbau oder Austausch neuer Dachfenster sehr viel kostet, Schmutz und viel Aufwand bedeutet, kennen Sie sicherlich auch. Dabei ist das ziemlich einfach und viel günstiger, als man denkt.


Ein Austausch eines Dachfensters ist unabhängig vom Hersteller bei fast allen Fenstertypen ohne grösseren Aufwand möglich. Dachfenster können auch ersetzt werden ohne Sanierung der gesamten Dachfläche. Der Austausch erfolgt in der Regel innerhalb eines Arbeitstages.


Geringe Verschmutzung

Was so einfach geht, kann auch nicht viel Schmutz verursachen. Daher ist ein Austausch im Grunde genommen eine saubere Sache.